Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Blick über die rechte Schulter eines Forschers, der mit einer langen Pipette eine Flüssigkeit in ein kleines Glasgefäß füllt.

Nach Erteilung der Genehmigung/Erlaubnis

Nach Erteilung der Genehmigung/Erlaubnis des Tierversuchsvorhabens durch die Behörde bzw. die Erlaubnis der Tötungsanzeige durch die/den Tierschutzbeauftragten sind einige Schritte zu beachten bevor die Durchführung beginnen kann.

Sie befinden sich hier:

Was ist nach Erteilung der Genehmigung/Erlaubnis Ihres TVV durch die Behörde zu tun?

Sobald Sie die Genehmigung der Behörde zu Ihrem Tierversuchsvorhaben erhalten haben, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  • Alle Hinweise, Auflagen und Nebenbedingungen im mehrseitigen Genehmigungs-/Erlaubnisschreiben sind Bestandteil der Genehmigung und für Sie verpflichtend.

  • Für alle im Mitarbeiterblatt der Behörde aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Charité-Tierschutz-Richtlinie verpflichtend. Für sie gilt die Empfehlung der TierSchB zur Mitarbeit in TVV.
    • Neue Mitarbeitende müssen der Behörde zuvor angezeigt werden.
    • Personen ohne Sachkunde müssen zuvor einen Sachkundekurs besuchen.
    • Nach §3 und §4 TierSchVersV sind alle Personen, die Tierversuche an Wirbeltieren durchführen, verpflichtet, sich in Hinblick auf die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (= Sachkunde) fortzubilden. Dazu bieten die FEM in Kooperation mit Charité 3R unter anderem die Charité-Wissenschaftlerfortbildungsreihe an, deren Termine Sie intern im Veranstaltungskalender des Sharepoints und extern von EC3R finden.
    • Absolvieren Sie die jährliche, allgemeine und standortbezogene Unterweisung in die Tierhaltung in VITA.

  • Bitte vereinbaren Sie möglichst vor Versuchsbeginn mit der Vorarbeiterin/dem Vorarbeiter der Tierpflege am Versuchsstandort eine Möglichkeit, Ihr Projekt kurz vorzustellen und über spezielle Abläufe oder versuchsbedingte Besonderheiten informieren zu können.
    • Bitte schicken Sie ihr/ihm vorab das ausgefüllte Informationsblatt und ein Exemplar des Score Sheets mit Abbruchkriterien per E-Mail zu.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie Tieranforderungen nur über Pyrat in Auftrag geben können und für die Ausführung ausschließlich die Mitarbeiter der FEM befugt sind. Tieranforderungen oder -transporte ohne Rücksprache mit der FEM und Freigabe der zuständigen TierSchB verstoßen gegen die Charité-Tierschutz-Richtlinie.
  • Jeder Eingriff darf nur nach den behördlich genehmigten Prozeduren erfolgen und muss inkl. der tatsächlich beobachteten Belastung in den Aufzeichnungen nach §29 TierSchVersV notiert werden. Da diese Aufzeichnungen anders als die Antragsunterlagen (3 Jahre nach Abschluss) für 5 Jahre nach Abschluss aufgehoben werden müssen, empfehlen wir Ihnen die Methodenbeschreibung aus dem Antrag in das Deckblatt Ihrer Aufzeichnungen unbearbeitet zu kopieren.
  • Jegliche Änderungen im Versuchsablauf bis auf mit dem TierSchB abgesprochene Notfälle sind vor Durchführung der Behörde anzuzeigen und die Frist abzuwarten.
  • Beachten Sie darüberhinaus bitte den Standardisierten Kommunikationsweg bei Beanstandungen von TVV des Dekans.
  • Falls Sie mit einem CMR-Stoff im Projekt arbeiten, benötigen wir zusätzliche Informationen, die Sie bitte in die entsprechende Excel-Tabelle einfügen möchten und an Ihre/n zuständige TierSchB schicken.

Was ist nach Erteilung der Erlaubnis Ihrer Tötungsanzeige durch die/den TierSchB zu tun?

Sobald Sie die Erlaubnis Ihre/s TierSchB zu Ihrer Tötungsanzeige erhalten haben, beachten Sie bitte folgende Schritte:

  • Für alle in der Tötungsanzeige aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Charité-Tierschutz-Richtlinie verpflichtend. Für sie gilt die Empfehlung der TierSchB zur Mitarbeit in TVV.
    • Neue Mitarbeitende müssen der/m TierSchB zuvor angezeigt werden.
    • Personen ohne Sachkunde müssen zuvor einen Sachkundekurs besuchen.
    • Nach §3 und §4 TierSchVersV sind alle Personen, die Tierversuche an Wirbeltieren durchführen, verpflichtet, sich in Hinblick auf die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (= Sachkunde) fortzubilden. Dazu bieten die FEM in Kooperation mit Charité 3R unter anderem die Charité-Wissenschaftlerfortbildungsreihe an, deren Termine Sie intern im Veranstaltungskalender des Sharepoints und extern von EC3R finden.
    • Absolvieren Sie die jährliche, allgemeine und standortbezogene Unterweisung in die Tierhaltung in VITA.

  • Bitte schicken Sie der/dem Vorarbeiter/in vorab das ausgefüllte Informationsblatt per E-Mail zu.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie Tieranforderungen nur über Pyrat in Auftrag geben können und für die Ausführung ausschließlich die Mitarbeiter der FEM befugt sind. Tieranforderungen oder -transporte ohne Rücksprache mit der FEM und Freigabe der zuständigen TierSchB verstoßen gegen die Charité-Tierschutz-Richtlinie.
  • Auch für die Tötungsanzeigen empfehlen wir Ihnen die Aufzeichnungen nach §29 TierSchVersV , um die für die Versuchstiermeldungen notwendigen Angaben (Tierart, Tieranzahl, Datum und Methode der Tötung) zur Verfügung zu haben.
  • Jegliche Änderungen sind der/dem TierSchB anzuzeigen und die Erlaubnis abzuwarten.
  • Beachten Sie darüberhinaus bitte den Standardisierten Kommunikationsweg bei Beanstandungen von TVV des Dekans.