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Formulare/Downloads
Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes
Punkt 3.1 der Charité-Tierschutz-Richtlinie: Die Beantragung genehmigungspflichtiger Tierversuchsvorhaben oder die Anzeige anzeigepflichtiger Tierversuchsvorhaben bei der zuständigen Behörde erfolgt durch die für das Vorhaben verantwortliche(n) Person(en) unter Verwendung der amtlichen Formulare zusammen mit allen Anlagen und mit Stellungnahme/Mitzeichnung der TierSchB. Den TierSchB ist bei Antragstellung eine Kopie der gesamten Antragsunterlagen zu überlassen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Der vollumfängliche Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes. Beachten Sie auch die Hinweise der Tierversuchskommissionen! Die Abfrage der personellen Voraussetzungen erfolgt in zwei separaten Formularen („Deckblatt zum Tierversuchsvorhaben“ und „Anlage Personelle Voraussetzungen“). Bereits genehmigte Tierversuchsvorhaben, die über den 30.11.2021 hinaus befristet sind, benötigen für die nach neuem Recht fehlenden Angaben einen Ergänzungsantrag.
- Nichttechnische Projektzusammenfassung: Bitte registrieren Sie sich unter folgendem Link und füllen die Angaben online aus! Legen Sie bitte den Antragsunterlagen eine Kopie mit entsprechender ID bei!
- Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke
- Datenbankprotokolle (Merkblatt zur Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten) mit den Historien der Suche nach Informationen zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Alternativmethoden zu den geplanten Versuchen
- Belastungseinschätzung im Versuch: Die Einschätzung erfolgt im Antragsformular unter Punkt 1.2.9. Sowohl die Belastungseinschätzung als auch die Tabelle entfallen nur dann, wenn das Gesamtvorhaben im Falle eines Akutversuches die Einstufung "Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion" erhält.
- Empfehlung zu Score Sheets, Belastungskategorien und Abbruchkriterien (Arbeitkreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand: 27.07.2017)
- Orientierungshilfe zur Belastungseinschätzung und Einstufung in Belastungsgrade von genetisch veränderten Maus- und Rattenlinien (Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand: 01.05.2017)
- Möglichkeiten der Belastungsbeurteilung im Tierversuch (GV-SOLAS, Stand: 2020)
- Belastungseinschätzung in der Zucht: Die Einschätzung muss bei Zucht von genetisch veränderten Tieren und der Erzeugung von gentechnisch veränderten Linien vorgenommen werden. Fällt die Zucht Ihrer Linien nicht in den Bereich des Zuchtrahmenantrages der FEM, nutzen Sie folgende Formulare zur Einschätzung! Beachten Sie, dass in Anträgen / Anzeigen von neuen Tierversuchsvorhaben grundsätzlich eine Abschlussbeurteilung für GVO eingereicht werden muss! Die wiederum nach dem Gentechnikrecht erforderlichen Formulare für GVO erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Projektleiter der gentechnischen Anlage! Diese spielen für den Antrag / die Anzeige keine Rolle.
- Einschätzung des neugeborenen Wurfes
- Beurteilung des Wurfes beim Absetzen
- Beurteilung des Einzeltieres ab 2 Monaten
- Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien
- Score Sheet und Abbruchkriterien: Dazu gibt es verschiedene Empfehlungen
- LAGeSo-Merkblatt und Beispiel zu Score Sheets (Stand: 2020)
- Empfehlung zu Score Sheets, Belastungskategorien und Abbruchkriterien (Arbeitkreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand: 27.07.2017)
- Möglichkeiten der Belastungsbeurteilung im Tierversuch (GV-SOLAS, Stand: 2020)
- Weitere Empfehlungen:
- Kriterien zur vorzeitigen Tötung von tumortragenden Mäusen und Ratten (GV-SOLAS & TVT, Stand: 2009)
- UKCCCR-Guidelines for the Welfare of Animals in Experimental Neoplasia (Stand: 1988)
- Human Endpoints in Animal Experimentation for Biomedical Research (David B. Morton, Stand: 1999)
- Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG (Merkblatt); Zur Antragseinreichung reicht es, wenn Sie nur das Aufzeichnungsblatt beilegen. Nach Genehmigung legen Sie bitte die Deckblätter Ihren Aufzeichnungen bei! Diese enthälten dieselben Angaben aus dem Antrag. Während Sie Ihre die Antrags- und Genehmigungsunterlagen 3 Jahre ab Fristablauf aufbewahren müssen, sind es für die Aufzeichnungen 5 Jahre. Sollten Sie bspw. nach 4 Jahren die Genehmigungsunterlagen nicht mehr haben, müssen Sie trotzdem für die Aufzeichnungen alle methodischen Details mithilfe der Deckblätter vorrätig haben.
- Personenbögen: Diese sind zu jedem Antrag / jeder Anzeige für jeden Mitarbeiter neu einzureichen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der entsprechende Mitarbeiter sein Einverständnis. Anlagen wie Berufsabschlusszeugnis und Qualifikationsnachweis (Felasa B/Funktion A) sind nur bei erstmaliger Anzeige beizulegen. Anzeige der Änderung der Leitung/Stellvertretung oder Änderung von Mitarbeitern. Empfehlung der TierSchB zur Mitarbeit in Tierversuchen.
- ggf. Formblätter "Angaben zur Biometrischen Planung"
- Sonstige: Das können Übersichten zum Versuchsablauf sein.
- Nach Beendigung von "schwer" belastenden Versuchen muss eine rückblickende Bewertung eingereicht werden.
Antrag auf Genehmigung nach vereinfachtem Verfahren
Punkt 3.1 der Charité-Tierschutz-Richtlinie: Die Beantragung genehmigungspflichtiger Tierversuchsvorhaben oder die Anzeige anzeigepflichtiger Tierversuchsvorhaben bei der zuständigen Behörde erfolgt durch die für das Vorhaben verantwortliche(n) Person(en) unter Verwendung der amtlichen Formulare zusammen mit allen Anlagen und mit Stellungnahme/Mitzeichnung der TierSchB. Den TierSchB ist bei Antragstellung eine Kopie der gesamten Antragsunterlagen zu überlassen.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Der Antrag eines Tierversuchsvorhabens nach vereinfachtem Verfahren. Die Abfrage der personellen Voraussetzungen erfolgt in zwei separaten Formularen („Deckblatt zum Tierversuchsvorhaben“ und „Anlage Personelle Voraussetzungen“).
- Nichttechnische Projektzusammenfassung: Entfällt
- Glossar der im Text verwendeten Abkürzungen und ggf. spezifischen Fachausdrücke
- Datenbankprotokolle (Merkblatt zur Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten) mit den Historien der Suche nach Informationen zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Alternativmethoden zu den geplanten Versuchen
- Belastungseinschätzung im Versuch: Die Einschätzung erfolgt im Antragsformular unter Punkt 1.2.9. Sowohl die Belastungseinschätzung als auch die Tabelle entfallen nur dann, wenn das Gesamtvorhaben im Falle eines Akutversuches die Einstufung "Keine Wiederherstellung der Lebensfunktion" erhält.
- Empfehlung zu Score Sheets, Belastungskategorien und Abbruchkriterien (Arbeitkreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand: 27.07.2017)
- Orientierungshilfe zur Belastungseinschätzung und Einstufung in Belastungsgrade von genetisch veränderten Maus- und Rattenlinien (Arbeitskreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand: 01.05.2017)
- Möglichkeiten der Belastungsbeurteilung im Tierversuch (GV-SOLAS, Stand: 2020)
- Score Sheet und Abbruchkriterien: Dazu gibt es verschiedene Empfehlungen
- LAGeSo-Merkblatt und Beispiel zu Score Sheets (Stand: 2020)
- Empfehlung zu Score Sheets, Belastungskategorien und Abbruchkriterien (Arbeitkreis Berliner Tierschutzbeauftragte, Stand: 27.07.2017)
- Möglichkeiten der Belastungsbeurteilung im Tierversuch (GV-SOLAS, Stand: 2020)
- Weitere Empfehlungen:
- Kriterien zur vorzeitigen Tötung von tumortragenden Mäusen und Ratten (GV-SOLAS & TVT, Stand: 2009)
- UKCCCR-Guidelines for the Welfare of Animals in Experimental Neoplasia (Stand: 1988)
- Human Endpoints in Animal Experimentation for Biomedical Research (David B. Morton, Stand: 1999)
- Aufzeichnungsmuster nach § 9 Abs. 5 TierSchG (Merkblatt); Zur Antragseinreichung reicht es, wenn Sie nur das Aufzeichnungsblatt beilegen. Nach Genehmigung legen Sie bitte die Deckblätter Ihren Aufzeichnungen bei! Diese enthälten dieselben Angaben aus dem Antrag. Während Sie Ihre die Antrags- und Genehmigungsunterlagen 3 Jahre ab Fristablauf aufbewahren müssen, sind es für die Aufzeichnungen 5 Jahre. Sollten Sie bspw. nach 4 Jahren die Genehmigungsunterlagen nicht mehr haben, müssen Sie trotzdem für die Aufzeichnungen alle methodischen Details mithilfe der Deckblätter vorrätig haben.
- Personenbögen: Diese sind zu jedem Antrag / jeder Anzeige für jeden Mitarbeiter neu einzureichen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der entsprechende Mitarbeiter sein Einverständnis. Anlagen wie Berufsabschlusszeugnis und Qualifikationsnachweis (Felasa B/Funktion A) sind nur bei erstmaliger Anzeige beizulegen. Anzeige der Änderung der Leitung/Stellvertretung oder Änderung von Mitarbeitern. Empfehlung der TierSchB zur Mitarbeit in Tierversuchen.
- ggf. Formblätter "Angaben zur Biometrischen Planung"
- Sonstige: Das können Übersichten zum Versuchsablauf sein.
Antrag auf Änderung eines Tierversuchsvorhabens
Punkt 3.4. der Charité-Tierschutz-Richtlinie: Sollen sich in genehmigten oder angezeigten Tierversuchsvorhaben Sachverhalte ändern - insbesondere in der Versuchsdurchführung, der Tieranzahl oder -art und der personellen Mitarbeit - müssen diese der Behörde rechtzeitig im Voraus und schriftlich begründet von der Leitung des Tierversuchsvorhabens nach Stellungnahme/Mitzeichnung der TierSchB angezeigt werden. Den TierSchB ist bei Weiterleitung der Anzeige an die Behörde eine Kopie der gesamten Anzeigeunterlagen zu überlassen. Die Umsetzung von Änderungen darf erst nach behördlicher Zustimmung/Genehmigung bzw. nach Ablauf der gesetzlichen Fristen erfolgen.
Formulare:
- Änderung eines Tierversuchsvorhabens
- Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens
- Änderung des Leiters oder Stellvertreters oder der Mitarbeiter eines Tierversuchsvorhabens
Anzeige der Tötung von Versuchstieren zu wissenschaftlichen Zwecken
Bitte zeigen Sie die Tötung von Versuchstieren zu wissenschaftlichen Zwecken mindestens zwei Wochen im Voraus bei Ihrem TierSchB an. Nach Prüfung erhalten Sie eine interne Registriernummer und können mit Ihrem Vorhaben beginnen.