
Im Sinne des Tierschutzes
Die Aufgabe der Tierschutzbeauftragten der Charité – Universitätsmedizin Berlin besteht darin, auf die Einhaltung von
- Vorschriften,
- Bedingungen und
- Auflagen
im Interesse des Tierschutzgesetzes zu achten. Die Tierschutzbeauftragten bilden die Brücke zwischen Ihnen als Forscherinnen und Forscher und der zuständigen Behörde.
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Tierschutzgesetz (TierSchG) und zur Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) inklusive deren Umsetzung in die Tierschutzrichtlinie der Charité. Sie erhalten darüber hinaus Hilfestellungen zur
- Planung,
- Beantragung und
- Aufzeichnung
von Tierversuchsvorhaben (TVV) und die entsprechenden Formulare zum Download.
Unsere Seiten dienen als zusätzliche Informationsquelle, die das persönliche Beratungsgespräch nicht ersetzen. Für jeden Charité Campus sind TierSchutzBeauftragte (TierSchB) zuständig. Die genauen Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie über das Intranet. Sollten Sie diese noch nicht kennen, kontaktieren Sie uns!