Die Tierschutzbeauftragten der Charité 

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Eine Forscherin im weißen Kittel betrachtet eine Probe durch ein Mikroskop.

Im Sinne des Tierschutzes

Die Aufgabe der Tierschutzbeauftragten der Charité – Universitätsmedizin Berlin besteht darin, auf die Einhaltung von

  • Vorschriften,
  • Bedingungen und
  • Auflagen

im Interesse des Tierschutzgesetzes zu achten. Die Tierschutzbeauftragten bilden die Brücke zwischen Ihnen als Forscherinnen und Forscher und der zuständigen Behörde.

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zum Tierschutzgesetz (TierSchG) und zur Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) inklusive deren Umsetzung in die Tierschutzrichtlinie der Charité. Sie erhalten darüber hinaus Hilfestellungen zur

  • Planung,
  • Beantragung und
  • Aufzeichnung

von Tierversuchsvorhaben (TVV) und die entsprechenden Formulare zum Download.

Unsere Seiten dienen als zusätzliche Informationsquelle, die das persönliche Beratungsgespräch nicht ersetzen. Für jeden Charité Campus sind TierSchutzBeauftragte (TierSchB) zuständig. Die genauen Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners finden Sie über das Intranet. Sollten Sie diese noch nicht kennen, kontaktieren Sie uns!