
Im Sinne des Tierschutzes
Die Aufgabe der Tierschutzbeauftragten und des Tierschutzausschusses der Charité – Universitätsmedizin Berlin besteht darin, auf die Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Tierschutzgesetzes zu achten.
Die Tierschutzbeauftragten und der Tierschutzausschuss der Charité bilden drei Brücken zwischen den tierexperimentell Forschenden und
- Charité 3R,
- wissenschaftlich orientierten Beratungsgremien wie vom BIH QUEST und
- dem LAGeSo als zuständige genehmigende und überwachende Behörde.
Auf diesen Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zum Tierschutzgesetz (TierSchG) und zur Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) inklusive deren Umsetzung in die Tierschutzrichtlinie der Charité. Sie erhalten darüber hinaus Hilfestellungen zur Planung, Beantragung und Aufzeichnung von Tierversuchsvorhaben (TVV) und die entsprechenden Formulare zum Download.
Unsere Seiten dienen als zusätzliche Informationsquelle, die das persönliche Beratungsgespräch nicht ersetzen. Für jeden Charité Campus sind TierSchutzBeauftragte (TierSchB) zuständig. Die genauen Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner finden Sie über das Intranet. Sollten Sie diese noch nicht kennen, kontaktieren Sie uns!